Museumsordnung
Wir begrüßen Sie herzlich im Freilichtmuseum Hessenpark und wünschen Ihnen einen
angenehmen Aufenthalt. Diese Museumsordnung ist für Ihren Besuch verbindlich und ist für
alle zu beachten.
l. Der Besuch des Museums ist nur mit gültiger Eintrittskarte möglich. Die tagesaktuelle
Eintrittskarte ist während des gesamten Musemsbesuchs mitzuführen, nicht
übertragbar und auf Anfrage auf dem Museumsgelände vorzuzeigen. Werden Sie ohne
gültiges Eintrittsticket im Museumsgelände angetroffen, erheben wir ein erhöhtes
Entgelt (Vertragsstrafe) von 20,00 zusätzlich zum regulären Eintrittspreis. Wir
behalten uns vor, Strafanzeige zu erstatten.
2. Das Museumspersonal handelt im Auftrag der Museumsleitung. Den Anweisungen
des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Werden die Museumsordnung oder die
Weisungen des Aufsichtspersonals nicht befolgt, so kann den betreffenden Personen
der weitere Aufenthalt im Museumsgelände untersagt werden.
3. Unsere wiedererrichteten Gebäude und deren Einrichtung sollen Ihnen möglichst
authentische Einblicke in unsere Alltagsgeschichte vermitteln. Deshalb können sie den
heutigen sicherheitstechnischen Anforderungen oft nicht gerecht werden. Bitte
berücksichtigen Sie dies bei der Besichtigung. Auf eine erhöhte Unfallgefahr bei Glätte
wird ausdrücklich hingewiesen. Aus Sicherheitsgründen dürfen die Wege, sofern nicht
gesondert ausgeschildert, nicht verlassen werden.
4. Nutz- und Wüdpflanzen im Museum können bei Berührung oder Verzehr
Gesundheitsschäden verursachen. Sie dürfen nicht geerntet, entfernt, verzehrt oder
beschädigt werden.
5. Das Rauchen ist aufgrund der hohen Brandgefahr im gesamten Museumsgelände
nicht gestattet. „Raucherbereiche“ sind entsprechend gekennzeichnet.
6. Zum Schutz der Ausstellungen sind Essen und Trinken in den Ausstellungshäusern
nicht gestattet. Es wird gebeten, die Ausstellungsstücke und Vitrinen nicht zu
berühren, Ausnahmen sind gekennzeichnet.
7.Kinder unter 12 Jahren haben nur in Begleitung aufsichtsberechtigter Erwachsener
Zutritt zum Freilichtmuseum Hessenpark. Die Aufsichtspflicht besteht auch innerhalb
des Museums.
8. Lehrende und Gruppenleitungen sowie Erziehungsberechtigte sind für das
angemessene Verhalten der von ihnen beaufsichtigten Kinder und Jugendlichen
verantwortlich. Sie werden gebeten, bei der Gruppe zu bleiben.
9. Ihr Hund ist an der Leine ein gern gesehener Gast im Museum. In den Gebäuden ist
der Zutritt mit Hunden jedoch nicht gestattet. Bitte entsorgen Sie die
Hinterlassenschaften in den ausgegebenen Boxen oder Tüten in einer Mülltonne.
10. Tiere des Museums dürfen nicht gefüttert, beunruhigt oder belästigt werden.
11. Medienaufnahmen (Fotografieren, Filmen, Tonaufnahmen) sind für private Zwecke
erlaubt. Medienaufnahmen im Rahmen der Presseberichterstattung sind in
Abstimmung mit unseren Mitarbeitenden gestattet. Medienaufnahmen für
kommerzielle und wissenschaftliche Zwecke sind nur mit schriftlicher Erlaubnis des
Museums erlaubt. Auf die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts wird
hingewiesen.
12. In einigen Räumen des Freilichtmuseums findet eine Videoüberwachung statt. Diese
dient ausschließlich dem Schutz der Ausstellungsobjekte vor Diebstahl und
Beschädigung.
Neu-Anspach, den 16. April 2026
Jens Scheller
Museumsleiter
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