Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der Freilichtmuseum Hessenpark gGmbH (Stand: Februar 2024)

AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen

                  der Freilichtmuseum Hessenpark gGmbH (Stand: Juni 2026)

  1. Geltungsbereich
    Diese AGB https://www.hessenpark.de/agb gelten für alle Buchungen (buchbare Veranstaltungen, Tagungen, (Ferien)Workshops, Hochzeiten, Kurse, Führungen, Raumbuchungen, Kombiangebote Raumbuchung plus Zusatzleistung(en)) bei der Freilichtmuseum Hessenpark gGmbH.
  1.  
    1. Vertragsschluss

    (1) Der Vertrag über die (Raum)-Buchung bzw. Teilnahme an buchbaren Angeboten kommt durch verbindliche Anmeldung/Buchung und schriftliche Bestätigung des Freilichtmuseums Hessenpark zustande. Die Anmeldung kann telefonisch oder schriftlich erfolgen. Eine Bestätigung der Buchung wird dem Kunden per E-Mail übersandt.

    (2) Bei Veranstaltungen mit einer Mindestteilnehmerzahl (Kurs, Tagung) kommt der Vertrag unter der aufschiebenden Bedingung zustande, dass die Mindestteilnehmerzahl erreicht wird.

     

    1. Zahlungsbedingungen
      (1) Bei buchbaren Angeboten erfolgt die Zahlung bar- oder per Kartenzahlung am Besuchstag vor Beginn der Veranstaltung an der Kasse des Museums. Alternativ erfolgt die Zahlung nach Rechnungstellung durch Überweisung. Die Rechnung ist nach Rechnungstellung innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung auf das Konto der Freilichtmuseum Hessenpark gGmbH zu überweisen.

     

    (2) Veranstaltungen mit Mindesteilnehmerzahl (Kurse und Tagungen) müssen vorab bezahlt werden. Die Zahlungen haben nach Rechnungstellung durch Überweisung innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung auf das Konto der Freilichtmuseum Hessenpark gGmbH zu erfolgen. Der Zahlungseingang muss spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Bei Buchungen 8 -10 Tage oder vor der Veranstaltung mit Mindesteilnehmerzahl hat eine sofortige Überweisung zu erfolgen. Falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, und der Kurs/Workshop/Tagung deshalb nicht zustande kommt, werden bereits gezahlte Entgelte zurückerstattet.

    (3) Bei Raum/Flächenbuchungen mit/ohne Zusatzangebote erfolgt die Zahlung ausschließlich nach Rechnungstellung durch Überweisung innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung auf das Konto der Freilichtmuseum Hessenpark gGmbH.

     

    1. Stornierungsbedingungen
      (1) Eine Stornierung (Rücktritt vom Vertrag) bedarf der Textform (E-Mail, Fax sind ausreichend) und muss dem Freilichtmuseum zugehen.

    (2) Die Stornierung eines buchbaren Angebotes ist bis acht (8) Kalendertage vor dem Buchungstag kostenfrei möglich.

    (3) Die Stornierung einer Veranstaltung mit Mindesteilnehmerzahl (Tagung, Kurs) hat bis vierzehn (14) Kalendertage vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

    (4) Die Stornierung von Raum-/Flächenbuchungen mit/ohne Zusatzangebot (Kombiangebot) ist bis zu sechs (6) Monate vor dem gewählten Buchungstag kostenfrei möglich.

    Wird eine Raum-/Flächenbuchungen bis drei (3) Monaten vor dem Buchungstag storniert, so erhebt das Freilichtmuseum eine Stornierungsgebühr von 30 % der Raum-/Flächenmiete.

    Wird eine Raum-/Flächenbuchung bis einen (1) Monat vor dem Buchungstag storniert, so erhebt das Freilichtmuseum eine Stornierungsgebühr von 50 % der Raum-/Flächenmiete.

     

    (5) Bei Stornierungen nach den oben genannten Zeitpunkten ist das gesamte Entgelt zu zahlen.

     

    1. Umbuchungen/Angebotsänderungen
    • Die Umbuchung eines buchbaren Angebotes ist bis acht (8) Kalendertagen vor dem Buchungstag kostenfrei möglich. Nach dem oben genannten Zeitpunkt ist das gesamte Entgelt zu zahlen.

    (2) Die Umbuchung einer Veranstaltung mit Mindesteilnehmerzahl (Tagung, Kurs) hat bis vierzehn (14) Kalendertage vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

     

    (3) Die Umbuchung von Raum-/Flächenbuchungen mit/ohne Zusatzangebot (Kombiangebot) ist bis zu sechs (6) Monate vor dem gewählten Buchungstag kostenfrei möglich.

    Ab der 2. Änderung des Angebots wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 150,- € in Rechnung gestellt. Diese wird bei verbindlichem Auftrag mit der Buchung verrechnet.

     

    1. Verspätungen/Nichterscheinen
      Bei Verspätungen des Teilnehmenden bzw. der Gruppe hat der Teilnehmende/Gruppe mit entsprechender Kürzung der Veranstaltungsdauer zu rechnen. Der Anspruch der Freilichtmuseum Hessenpark gGmbH auf das volle Entgelt bleibt davon unberührt. Bei Nichterscheinen des Teilnehmenden/der Gruppe ist das volle Entgelt für die Buchung zu zahlen.

     

    1. Leistungshindernisse durch die Freilichtmuseum Hessenpark gGmbH
      Ist das Freilichtmuseum Hessenpark nicht in der Lage, die vereinbarte Leistung zu erbringen, wird ein bereits gezahltes Entgelt zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche über § 309 Nr. 7 BGB hinaus sind ausgeschlossen. Geringfügige Abweichungen vom gebuchten Programm auf Grund höherer Gewalt (Krankheit, technischer Defekte) sind unerheblich.

     

    1. Museumsordnung

    Es gilt die bei Vertragsschluss die gültige Fassung der Museumsordnung auf dem Gelände der Freilichtmuseum Hessenpark gGmbH https://www.hessenpark.de/museumsordnung

     

    9. Schlussbestimmungen
    Von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nur durch schriftliche Vereinbarung abgewichen werden.