Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB der Freilichtmuseum Hessenpark GmbH (Stand: Mai 2018)
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle buchbaren Veranstaltungen der Freilichtmuseum Hessenpark GmbH.
2. Vertragsschluss
(1) Der Vertrag über die Teilnahme an buchbaren Angeboten kommt durch die verbindliche Anmeldung des Kunden und die schriftliche Bestätigung des Freilichtmuseums Hessenpark zustande. Die Anmeldung kann telefonisch oder schriftlich erfolgen. Eine Bestätigung der Buchung wird dem Kunden per E-Mail zugesandt.
(2) Bei Angeboten mit einer Mindestteilnehmerzahl (Kurs, Tagung) kommt der Vertrag unter der aufschiebenden Bedingung zustande, dass die Mindestteilnehmerzahl erreicht wird.
3. Zahlungsbedingungen
(1) In der Regel gilt die Barzahlung. Das Entgelt für das gebuchte Angebot ist am Besuchstag vor Veranstaltungsbeginn an der Kasse des Museums zu zahlen. Alternativ kann eine Zahlung gegen Rechnung vereinbart werden.
(2) Die Rechnung ist innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungsstellung auf das Konto der Freilichtmuseum Hessenpark GmbH zu überweisen.
(3) Kurse und Tagungen müssen vorab bezahlt werden.
Eine Zahlungsaufforderung geht dem Kunden nach Anmeldung per E-Mail automatisch zu. Nach Zahlungseingang erhält der Kunde eine Bestätigung. Falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und der Kurs deshalb nicht zustande kommt, werden bereits gezahlte Entgelte zurückerstattet.
4. Umbuchung
Eine Umbuchung ist einmalig kostenfrei bis fünf Werktage vor dem Veranstaltungstermin möglich. Für jede weitere Umbuchung bis fünf Werktage vor dem Veranstaltungstermin wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 Euro erhoben. Danach ist eine Umbuchung nicht mehr möglich.
5. Stornierung
(1) Eine Stornierung bedarf der Textform (E-Mail oder Fax sind ausreichend). Die Stornierung ist bis fünf Werktage vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei möglich.
(2) Bei Veranstaltungen mit Mindestteilnehmerzahl hat die Stornierung zehn Werktage vor dem Veranstaltungstermin zu erfolgen.
(3) Bei Stornierungen nach den oben genannten Zeitpunkten ist das gesamte Entgelt zu zahlen.
6. Verspätungen/Nichterscheinen
(1) (1) Bei geringfügigen Verspätungen des Kunden bzw. der Gruppe hat der Kunde/ die Gruppe mit entsprechender Kürzung der Veranstaltungsdauer zu rechnen. Der Anspruch der Freilichtmuseum Hessenpark GmbH auf das volle Entgelt bleibt davon unberührt.
(2) Beträgt die Verspätung mehr als 30 Minuten, erlischt der Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Das Entgelt ist in voller Höhe zu entrichten. Dies gilt auch, wenn die Verspätung des Teilnehmers/der Gruppe nicht selbst verschuldet ist, z. B. aufgrund von höherer Gewalt, Verspätungen im öffentlichen Personennahverkehr oder hoher Verkehrsdichte.
7. Leistungshindernisse durch die Freilichtmuseum Hessenpark GmbH
Ist das Freilichtmuseum Hessenpark nicht in der Lage, die vereinbarte Leistung zu erbringen, wird ein bereits gezahltes Entgelt umgehend zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Geringfügige Abweichungen vom gebuchten Programm aufgrund höherer Gewalt (Krankheit, technischer Defekte) sind unerheblich.
8. Datenschutz
Die Freilichtmuseum Hessenpark GmbH bearbeitet die personenbezogenen Buchungs-/Teilnehmerdaten unter Einhaltung der anwendbaren Datenschutzbestimmungen (insbesondere EU-DSGVO und dem BDSG n.F.). Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter https://www.hessenpark.de/datenschutz/.
9. Widerspruchsrecht
Die Buchung und damit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten Gültigkeit, wenn der Teilnehmer nicht innerhalb von 3 Arbeitstagen nach deren Zugang widerspricht. Im Falle einer Buchung von 12 bis 5 Werktagen vor dem Veranstaltungstermin verkürzt sich das dreitägige Widerrufsrecht um jeweils einen Tag und endet bei Angeboten mit Mindestteilnehmerzahl am 10. Werktag und bei allen anderen Veranstaltungen am 5. Werktag.
10. Schlussbestimmungen
Von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nur durch schriftliche Vereinbarung abgewichen werden.