Museumsordnung

Wir begrüßen Sie herzlich im Freilichtmuseum Hessenpark und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt. Diese Museumsordnung ist für Ihren Besuch verbindlich und ist für alle zu beachten.

  1. Der Besuch des Museums ist nur mit gültiger Eintrittskarte möglich. Die Tickets sind nicht übertragbar und auf Anfrage auf dem Museumsgelände vorzuzeigen. Werden Sie ohne gültiges Eintrittsticket im Museumsgelände angetroffen, erheben wir ein erhöhtes Entgelt (Vertragsstrafe) von € 20,00 zusätzlich zum regulären Eintrittspreis. Wir behalten uns vor, Strafanzeige zu erstatten.
  2. Das Museumspersonal handelt im Auftrag der Museumsleitung. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Werden die Museumsordnung oder die Weisungen des Aufsichtspersonals nicht befolgt, so kann den betreffenden Personen der weitere Aufenthalt im Museumsgelände untersagt werden.
  3. Unsere wiedererrichteten Gebäude und deren Einrichtung sollen Ihnen möglichst authentische Einblicke in unsere Alltagsgeschichte vermitteln. Deshalb können sie den heutigen sicherheitstechnischen Anforderungen oft nicht gerecht werden. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Besichtigung. Auf eine erhöhte Unfallgefahr bei Glätte wird ausdrücklich hingewiesen.
    Aus Sicherheitsgründen dürfen die Wege, sofern nicht gesondert ausgeschildert, nicht verlassen werden.
  4. Nutz- und Wildpflanzen im Museum können bei Berührung oder Verzehr Gesundheitsschäden verursachen. Sie dürfen nicht geerntet, entfernt, verzehrt oder beschädigt werden.
  5. Das Rauchen ist aufgrund der hohen Brandgefahr im gesamten Museumsgelände nicht gestattet. „Raucherbereiche“ sind entsprechend gekennzeichnet.
  6. Zum Schutz der Ausstellungen sind Essen und Trinken in den Ausstellungshäusern nicht gestattet. Es wird gebeten, die Ausstellungsstücke und Vitrinen nicht zu berühren, Ausnahmen sind gekennzeichnet.
  7. Kinder unter 12 Jahren haben nur in Begleitung aufsichtsberechtigter Erwachsener Zutritt zum Freilichtmuseum Hessenpark. Die Aufsichtspflicht besteht auch innerhalb des Museums.
  8. Lehrer und Gruppenleiter sowie Erziehungsberechtigte sind für das angemessene Verhalten der von ihnen beaufsichtigten Kinder und Jugendlichen verantwortlich. Sie werden gebeten, bei der Gruppe zu bleiben.
  9. Ihr Hund ist an der Leine ein gern gesehener Gast im Museum. In den Gebäuden ist der Zutritt mit Hunden jedoch nicht gestattet. Bitte entsorgen Sie die „Hinterlassenschaften“ in den ausgegebenen Boxen oder Tüten in einer Mülltonne.
  10. Tiere des Museums dürfen nicht gefüttert, beunruhigt oder belästigt werden.
  11. Medienaufnahmen (Fotografieren, Filmen, Tonaufnahmen) sind für private Zwecke erlaubt. Davon ausgenommen sind die Sonderausstellungen und die Ausstellung im Haus aus Gemünden Wohra. Medienaufnahmen im Rahmen der Presseberichterstattung sind in Abstimmung mit unseren Mitarbeitern gestattet. Medienaufnahmen für kommerzielle und wissenschaftliche Zwecke sind nur mit schriftlicher Erlaubnis des Museums erlaubt. Auf die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts wird hingewiesen.
  12. In einigen Räumen des Freilichtmuseums findet eine Videoüberwachung statt. Diese dient ausschließlich dem Schutz der Ausstellungsobjekte vor Diebstahl und Beschädigung.

Neu-Anspach, den 31. Januar 2024

Jens Scheller
Museumsleiter

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