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Hessenparklexikon > Landwirtschaft

Biozertifizierung

Seit Herbst 2015 ist das Museum anerkannter Betrieb nach EG-Öko-Verordnung (Kontrollnummer: DE-ÖKO 006). Alle zukünftig erzeugten landwirtschaftlichen Produkte dürfen nun mit dem bekannten Biosiegel der Europäischen Union – dem Euro-Blatt – ausgezeichnet werden. Zwei Jahre dauerte die vorgeschriebene Umstellungszeit in der Tierhaltung sowie für die Ackerflächen, Wiesen und Weiden. Bei den Obstbäumen wird ein drittes Umstellungsjahr vorgeschrieben, bis die Ernte als Bioware ausgezeichnet werden darf.

Die Auszeichnung zum Biobetrieb ist mit hohen Standards hinsichtlich Umwelt- und Tierschutz verbunden, die regelmäßig überprüft werden. Saat- und Pflanzgut muss aus biologischer Erzeugung stammen. Im Ackerbau dürfen keine chemisch-synthetischen Düngemittel eingesetzt werden und Pflanzenschutzmittel sind nur erlaubt, wenn sie eine Biozulassung haben. Alle landwirtschaftlichen Nutztiere müssen einen Auslauf im Freien haben. Für ihre Fütterung sind nur biozertifizierte Futtermittel zugelassen, Futtermittel aus genmanipulierten Pflanzen sind grundsätzlich verboten. Neue Zuchttiere dürfen nur aus Biobetrieben zugekauft werden.

Da die Landwirtschaft nach historischem Vorbild, wie sie das Freilichtmuseum betreibt, in vielen Bereichen den Richtlinien der ökologischen Wirtschaftsweise entspricht, bedurfte es nur weniger Anpassungen für die Zertifizierung. Bis vor rund hundert Jahren kannte man schließlich weder Massentierhaltung noch Gentechnik oder synthetische Pestizide. Allerdings wurden die Tiere früher häufig unter Bedingungen gehalten, die einer artgerechten Tierhaltung widersprechen. Die historischen Stallungen im Hessenpark können daher meist nicht ohne zusätzliche Auslaufmöglichkeiten genutzt werden. Auch die früher verbreitete Anbindehaltung ist nach Biorichtlinien grundsätzlich verboten. Der historische Ackerbau, der im Hessenpark in Form der Dreifelderwirtschaft betrieben wird, hat sich seit Jahrhunderten als nachhaltige Bewirtschaftungsform bewährt, die ebenfalls allen Anforderungen des Bioanbaus entspricht.

Wer sich die Bioprodukte aus dem Hessenpark schmecken lassen möchte, kann verschiedene Wurstspezialitäten vom Deutschen Sattelschwein oder saisonal auch Kartoffeln und Äpfel im Museumsladen im Eingangsgebäude einkaufen. Bei Großveranstaltungen im Museum werden die Produkte ebenfalls an entsprechenden Ständen angeboten.

Da das Freilichtmuseum als Archepark immerhin neun vom Aussterben bedrohte Tierrassen züchtet, gibt es regelmäßig Nachwuchs. Dieser kann den museumseigenen Tierbestand ergänzen oder an andere Züchter verkauft werden. Hier kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Absatzproblemen, da sich viele Biobetriebe einem Anbauverband angeschlossen haben. Solche Verbands-Biobetriebe dürfen nicht ohne weiteres bei einem EU-Biobetrieb Tiere zukaufen, da die Verbandsrichtlinien weitaus strenger sind als die EU-Biorichtlinien. Diese strengen Grundsätze wurden im Freilichtmuseum zwar schon seit 2015 berücksichtigt, aber ohne Bioland-Mitgliedschaft eben nicht zertifiziert. Das ist seit dem 1. Januar 2020 durch die Mitgliedschaft bei Bioland anders. Ab sofort darf sich das Freilichtmuseum Hessenpark also zu den Bioland-Betrieben zählen.

Kontakt

Freilichtmuseum Hessenpark
Laubweg 5
61267 Neu-Anspach/Taunus
E-Mail: service@hessenpark.de
Tel: 06081/588-0
Fax: 06081/588-127

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